Gittin — Mischna auf Beth HaMidrash: der hebräische Text und seine deutsche Übersetzung, mit Raschi und den großen Kommentatoren. Kostenlos, online.
Gittin — Mischna auf Beth HaMidrash: der hebräische Text und seine deutsche Übersetzung, mit Raschi und den großen Kommentatoren. Kostenlos, online.
הַמֵּבִיא גֵט מִמְּדִינַת הַיָּם, צָרִיךְ שֶׁיֹּאמַר, בְּפָנַי נִכְתַּב וּבְפָנַי נֶחְתָּם. רַבָּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אַף הַמֵּבִיא מִן הָרֶקֶם וּמִן הַחֶגֶר. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, אֲפִלּוּ מִכְּפַר לוּדִים לְלוֹד. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵינוֹ צָרִיךְ שֶׁיֹּאמַר בְּפָנַי נִכְתַּב וּבְפָנַי נֶחְתָּם, אֶלָּא הַמֵּבִיא מִמְּדִינַת הַיָּם וְהַמּוֹלִיךְ. וְהַמֵּבִיא מִמְּדִינָה לִמְדִינָה בִמְדִינַת הַיָּם, צָרִיךְ שֶׁיֹּאמַר בְּפָנַי נִכְתַּב וּבְפָנַי נֶחְתָּם. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אֲפִלּוּ מֵהֶגְמוֹנְיָא לְהֶגְמוֹנְיָא:Wenn jemand einen Scheidebrief aus dem Ausland bringt, muß er sagen: „Vor mir ist er geschrieben und unterzeichnet worden.“ Rabban Gamliël sagt: Auch wer einen aus Rekem oder aus Cheger bringt. R. Eliëser sagt: Sogar aus Kefar-Ludim nach Lud. Die Weisen aber sagen: Nur wer einen (Scheidebrief) aus dem Ausland bringt oder einen dorthin bringt, muß sagen: „Vor mir ist er geschrieben und unterzeichnet worden.“ Ebenso muß auch wer einen (Scheidebrief) aus einer Provinz in die andere im Ausland bringt, sagen: „Vor mir ist er geschrieben und unterzeichnet worden.“ Rabban Simon, der Sohn Gamliëls, sagt: Sogar aus einem Verwaltungsbezirk in den andern. 2. R. Jehuda sagt: Von Rekem nach Osten, und Rekem selbst gehört zum Osten. Von Askalon nach Süden, und Askalon selbst gehört zum Süden. Von Akko nach Norden, und Akko selbst gehört zum Norden. R. Meïr sagt: Akko gilt bezüglich der Scheidebriefe als Land Israels.
רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, מֵרֶקֶם לַמִּזְרָח, וְרֶקֶם כַּמִּזְרָח. מֵאַשְׁקְלוֹן לַדָּרוֹם, וְאַשְׁקְלוֹן כַּדָּרוֹם. מֵעַכּוֹ לַצָּפוֹן, וְעַכּוֹ כַּצָּפוֹן. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, עַכּוֹ כְּאֶרֶץ יִשְׂרָאֵל לַגִּטִּין:R. Jehuda sagt: Von Rekem nach Osten, und Rekem selbst gehört zum Osten. Von Askalon nach Süden, und Askalon selbst gehört zum Süden. Von Akko nach Norden, und Akko selbst gehört zum Norden. R. Meïr sagt: Akko gilt bezüglich der Scheidebriefe als Land Israels.
הַמֵּבִיא גֵט בְּאֶרֶץ יִשְׂרָאֵל, אֵינוֹ צָרִיךְ שֶׁיֹּאמַר בְּפָנַי נִכְתַּב וּבְפָנַי נֶחְתָּם. אִם יֵשׁ עָלָיו עוֹרְרִים, יִתְקַיֵּם בְּחוֹתְמָיו. הַמֵּבִיא גֵט מִמְּדִינַת הַיָּם וְאֵינוֹ יָכוֹל לוֹמַר בְּפָנַי נִכְתַּב וּבְפָנַי נֶחְתָּם, אִם יֵשׁ עָלָיו עֵדִים, יִתְקַיֵּם בְּחוֹתְמָיו:Wenn jemand einen Scheidebrief im Land Israels bringt, muß er nicht sagen: „Vor mir ist er geschrieben und unterzeichnet worden.“ Wenn er angefochten wird, wird er durch die Unterzeichneten bestätigt. Wenn jemand einen Scheidebrief aus dem Ausland bringt und nicht sagen kann: „Vor mir ist er geschrieben und unterzeichnet worden“, so wird er, wenn Zeugen auf ihm (unterzeichnet) sind, durch die Unterzeichneten bestätigt.
אֶחָד גִּטֵּי נָשִׁים וְאֶחָד שִׁחְרוּרֵי עֲבָדִים, שָׁווּ לַמּוֹלִיךְ וְלַמֵּבִיא. וְזוֹ אַחַד מִן הַדְּרָכִים שֶׁשָּׁווּ גִטֵּי נָשִׁים לְשִׁחְרוּרֵי עֲבָדִים:Scheidebriefe und Freibriefe für Knechte gleichen einander hinsichtlich der Überbringung. Dies ist eine von den Hinsichten, in denen Scheidebriefe Freibriefen für Knechte gleichen.
כָּל גֵּט שֶׁיֵּשׁ עָלָיו עֵד כּוּתִי, פָּסוּל, חוּץ מִגִּטֵּי נָשִׁים וְשִׁחְרוּרֵי עֲבָדִים. מַעֲשֶׂה, שֶׁהֵבִיאוּ לִפְנֵי רַבָּן גַּמְלִיאֵל לִכְפַר עוֹתְנַאי גֵּט אִשָּׁה וְהָיוּ עֵדָיו עֵדֵי כוּתִים, וְהִכְשִׁיר. כָּל הַשְּׁטָרוֹת הָעוֹלִים בְּעַרְכָּאוֹת שֶׁל גּוֹיִם, אַף עַל פִּי שֶׁחוֹתְמֵיהֶם גּוֹיִם, כְּשֵׁרִים, חוּץ מִגִּטֵּי נָשִׁים וְשִׁחְרוּרֵי עֲבָדִים. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, אַף אֵלּוּ כְשֵׁרִין, לֹא הֻזְכְּרוּ אֶלָּא בִזְמַן שֶׁנַּעֲשׂוּ בְהֶדְיוֹט:Jede Urkunde, auf der ein kutäischer Zeuge (unterzeichnet) ist, ist ungiltig, außer Scheidebriefe und Freibriefe für Knechte. Einst brachte man vor Rabban Gamliël nach Kefar-Otnaj einen Scheidebrief, dessen (beide) Zeugen Kutäer waren, und er erklärte ihn für giltig. Alle Urkunden, die bei nichtjüdischen Behörden ausgestellt worden sind, sind, obgleich die (als Zeugen) Unterzeichneten Nichtjuden sind, giltig, außer Scheidebriefe und Freibriefe für Knechte. R. Simon sagt: Auch diese sind giltig. Sie wurden (als ungiltige) nur erwähnt, wenn sie durch Privatleute ausgefertigt worden sind.
Mishnah Gittin.1 · Mischnajot mit deutscher Übersetzung und Erklärung. Berlin 1887-1933
Entre le code d'accès administrateur :